Freitag, August 04, 2006

Highway to HAL.

Heute morgen habe ich im Radio gehört, dass die (zweckgebundenen) Mautkontrollsysteme jetzt auch für Fahndungsaufgaben eingesetzt werden dürfen. Man könnte so beispielsweise Kindermörder besser fangen.

Na endlich geht's jetzt los. Da habe ich schon lange drauf gewartet. Ich frage mich natürlich, wie man vor Einführung der CrimeCollect Systeme überhaupt Fahndungserfolge erzielen konnte und hoffe, dass die Länder und Kommunen nicht vergessen, Schilder auf den Bundes- und Landstraßen aufzustellen: "Gesperrt für Triebtäter und Terroristen von 0-24 Uhr".

Da jetzt die Zweckbindung endlich aufgehoben ist, ist der Weg frei für die weiteren Einsatzmöglichkeiten der Erfassungssysteme:

- Geschwindigkeitskontrolle (schon fast zu banal, wo bleibt der Jagdtrieb?)
- Kontrollmöglichkeit von Fahrtenbüchern der Geschäftswagen (Amtshilfe, kostenfrei)
- Bewegungsprotokolle von potenziellen Konsumenten für Direktmarketingunternehmen (gebührenpflichtiger Uplink, Daten klassifizierbar nach Autotyp und Preiskategorie)
- Uplink zu Privatdetekteien zwecks Verifizierung von wackeligen Geschäftstermin-Ausreden untreuer Ehemännern und Ehefrauen (gebührenpflichtig)
– Überprüfung meldepflichtiger Erwerbsloser ("Was macht die Sau auf Sylt? Ich denk' der ist krank?")
- Standortabhängige Direkteinspeisung von Verbraucherinformationen in die Navigationsgeräte "in 300 m nächste Ausfahrt abfahren, links einordnen zu Tonis Schnitzelpalast / Chantals Puppenhaus / Feuerwehrfest Greifswald" (Pay per Info)

Ich darf zukünftig echt nicht vergessen, vor Antritt der Fahrt eine ordentliche Ladung Schlamm auf die Nummernschilder zu werfen.

Übrigens: Wer das alles für übertrieben, fiktiv und paranoid hält, sollte sich mal überlegen, warum ein einfaches und effektives Vignettensystem hierzulande nie im Gespräch war, comprende amigo?

1 Comments:

Blogger mq said...

Und als nächstes kommt die Barcode-Tätowierung.

11:23 AM  

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